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HFKG

Stellungnahmen

Die Autonomie der Hochschulen darf nicht eingeschränkt werden

Stellungnahme der akademien-schweiz zum HFKG

Bern, 31. Januar 2008. In ihrer Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) fordern die Akademien der Wissenschaften Schweiz, dass ein möglichst hohes Mass autonomer Entwicklungsmöglichkeiten der Hochschulen gewährleistet und die Grundsätze der Freiheit von Forschung und Lehre im Gesetz verankert werden.

Die akademien-schweiz beurteilen das neue Bundesgesetz als grundsätzlich positiv. Sie sind der Ansicht, dass damit die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Universitäten, den Eidgenössischen Hochschulen sowie den Fachhochschulen begünstigt wird. Weiter begrüssen die akademien-schweiz die Verstärkung des Engagements des Bundes in der Finanzierung sowie die Finanzierung des Hochschulsystems nach einheitlichen Prinzipien. Ob die Anzahl der Studierenden ein geeignetes Mass für die Bemessung des Finanzbedarfs sein kann, wird von den akademien-schweiz hingegen bezweifelt. Sie sprechen sich für ein Modell aus, mit dem auch die Exzellenz in der Lehre oder der Forschung abgegolten wird.

Dem Element der «zentralen Steuerung» stehen die akademien-schweiz kritisch gegenüber. Sie stimmen einer zentralen Steuerung nur unter der Voraussetzung zu, dass dadurch Autonomie, Selbständigkeit und Eigeninitiative der Hochschulen nicht zu stark eingeschränkt wird. Autonomie wiederum muss durch die Hochschulen verantwortungsbewusst wahrgenommen und transparent kommuniziert werden. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz fordern, dass ein möglichst hohes Mass an autonomer Entwicklungsmöglichkeiten der Hochschulen gewährleistet und die Grundsätze der Freiheit von Forschung und Lehre im Gesetz verankert werden.

Ungenügend finden die akademien-schweiz, wie auch der Schweizerische Nationalfonds, die Verbindung des HFKG zum Forschungsgesetz. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz legen Wert darauf, dass das neue Forschungsgesetz eine verlässliche Finanzierung der Schweizer Forschung und der Forschungsförderungs-institutionen sicherstellt. Sie befürworten eine verwaltungsunabhängige Forschungsplanung und -förderung.