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Stellungnahme zur Kulturbotschaft 2016–2019

Stellungnahmen

Stellungnahme der SAGW zur «Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019» (Kulturbotschaft)

Die SAGW hat in Zusammenarbeit mit Partner, Mitgliedinstitutionen und Fachgesellschaften zur «Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019» zu Handen des BAK Stellung genommen. 

Grundsätzliche Erwägungen

  • Wir begrüssen die Kulturbotschaft als wertvolles Steuerungsinstrument der Kulturpolitik. Die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden im Sinne einer «Nationalen Kulturpolitik» ist ein bedeutender Schritt für eine zukunftsorientierte Kulturpolitik und bietet einen guten strategischen Orientierungsrahmen. Im vorliegenden Vernehmlassungsentwurf zeigt sich dies insbesondere in der Definition der drei zentralen Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» und «Kreation und Innovation», die auf einer umfassenden Umfeldanalyse basieren. Die Förderungspolitik sowie die Einzelmassnahmen sollen in den nächsten Jahren entlang dieser drei Handlungsachsen ausgerichtet werden. Die Planungssicherheit wird durch die Kulturbotschaft für alle Akteure deutlich erhöht.
  • Die Kulturbotschaft 2016-2019 zeichnet sich durch klarere und nachhaltigere Zielsetzungen aus als ihre Vorgängerin und in ihr wird ersichtlich, dass die Kulturpolitik auf wichtige gesellschaftliche Entwicklungen reagiert.
  • Wir begrüssen die Weiterführung der Programmvereinbarungen, die sich zu einem guten Instrument für das Projektmanagement innerhalb der Kantone entwickeln.
  • Positiv hervorheben möchten wir auch das vorgesehene durchschnittliche Ausgabenwachstum von 3,4% für die gesamte Förderperiode als ein Signal zu Gunsten der Kultur.


Insgesamt begrüssen wir in der Kulturbotschaft 2016-2019 folgende Punkte:

  • die Berücksichtigung der Verlagsförderung: Verlage erbringen eine grosse kulturelle Leistung: sie sorgen dafür, dass Literatur veröffentlicht, die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung verbessert, der gesellschaftliche Zusammenhalt in der Vielfalt gestärkt und mit den Übersetzungen der innerschweizerische Austausch gefördert wird. Verlage sichern die Qualität (Lektorat), produzieren hochwertige Bücher in diversen Medienformaten und versuchen, dafür möglichst viele Leserinnen und Leser zu gewinnen (Promotion). Verlage fördern mit ihrer weltweiten Vernetzung einen lebendigen Kulturaustausch und verbreiten Wissen und Bildung. Und nicht zuletzt müssen die Verlage auch mit den neuen Herausforderungen des Marktes zurechtkommen: der digitalen Herausforderung, den veränderten Buchmarktbedingungen und der auf kleinerem Raum publizierten Literaturkritik. Verlage sind deshalb als Institutionen ebenso förderungswürdig wie alle anderen Bereiche der Kreativwirtschaft.
  • die starke Gewichtung des Handlungsfeldes Leseförderung in der neuen Botschaft: Literale Kompetenzen sind Voraussetzung und Bedingung für eine gelingende kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe und Lesen ist die Grundkompetenz für den Zugang zu Weltwissen.
  • die Förderung der zeitgenössischen Baukultur sowie die Übernahme der Förderung der Edition «Kunstdenkmäler der Schweiz».
  • die Tatsache, dass dem audiovisuellen Erbe der Schweiz ein eigenes Kapitel gewidmet wurde.
  • die Änderung des Filmgesetzes im Hinblick auf die Angebotsvielfalt: Die vom Bundesrat vorgeschlagene technologieneutrale Ausgestaltung der Vielfaltsregeln und der zugehörigen Datenerhebung liegt in der Konsequenz dieser Entwicklung und entspricht der fälligen Anpassung an die Marktrealität, denn der audiovisuelle Konsum verschiebt sich seit Jahren weg von der Leinwand und hin zu neuen Auswertungskanälen wie Video on Demand- und Online-Angeboten.
  • die Tatsache, dass die Verständigung zwischen den Sprachengemeinschaften in der Botschaft als wichtiges Förderziel hervorgehoben wird.
  • die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, die Förderung der Landessprachen im Unterricht und die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone.
  • die Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz sowie die gewählten Massnahmen: Einerseits sollen die Rahmenbedingungen für den Sprachunterricht durch eine engere Zusammenarbeit von Bund und Kantonen verbessert werden und andererseits soll der Aufbau zweisprachiger Ausbildungen geprüft werden. Zudem begrüssen wir, dass zugunsten des Italienischunterrichts, welcher auf Sekundarstufe II ausserhalb der italienischen Schweiz zunehmend unter Druck gerät, Zusatzmittel eingesetzt werden sollen, um den Stellenwert der italienischen Sprache zu stärken. Wir unterstützen auch die Absicht, den schulischen Austausch zwischen den Sprachregionen weiterzuentwickeln.