Rechtliche Grundlagen

Organisation

Die SAGW ist als Verein organisiert. Ihre Mitglieder sind die 62 Fachgesellschaften. Die Präsidentin/der Präsident der Fachgesellschaft und ein weiterer Delegierter nehmen an der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung teil, die unter anderem die Vorstandsmitglieder wählt. Der Vorstand tagt viermal jährlich. Ein Ausschuss bereitet wichtige Geschäfte vor.

In Partnerorganisationen ist die SAGW mit Delegierten vertreten.

Im Generalsekretariat sind 14 Mitarbeitende tätig.

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung (DV) ist das oberste Entscheidungsorgan der SAGW. Sie findet einmal pro Jahr anlässlich der Jahresversammlung der SAGW statt. Jede Mitgliedgesellschaft der SAGW ist mit dem Präsidenten/der Präsidentin und einer weiteren Person in der Delegiertenversammlung vertreten. Die assoziierten Mitglieder haben eine beratende Stimme. Die Delegierten wählen die Vorstandsmitglieder, genehmigen den Jahresbericht, die Betriebsrechnungen, die Zuteilung von Unterstützungsbeiträgen und die Schaffung neuer Kommissionen. Sie nehmen Stellung zu Anträgen des Vorstandes oder der Mitgliedgesellschaften.

Vorstand

Die Delegiertenversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes auf eine Amtsdauer von drei Jahren. Der Vorstand tagt viermal jährlich. Er ist zuständig für alle Beschlüsse, die nicht einem anderen Organ zugewiesen werden, namentlich für die

  • Genehmigung des Budgets sowie für alle übrigen Ausgabenbeschlüsse (Subventionen, Investitionen, ständige Ausgaben);
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder von Kommissionen, Kuratorien oder von Delegierten der SAGW bei Partnerinstitutionen;
  • Aufnahme neuer Mitgliedgesellschaften;
  • Beschlussfassung über die Tätigkeit der SAGW, insbesondere Festlegung von Prioritäten;
  • Einsetzung von befristeten Arbeitsgruppen und von Kuratorien zur Bearbeitung besonderer Projekte;
  • Genehmigung der Jahresberichte von Kommissionen, Kuratorien und von unter der Verantwortung der SAGW stehenden Institutionen.

Vorstandsmitglieder

Ausschuss

Dem Ausschuss gehören der Präsident, der Vizepräsident, der Quästor sowie je ein Vertreter aus drei Sektionen an. Der Ausschuss tagt zweimal jährlich. Er erledigt die Geschäfte, die ihm vom Vorstand übertragen werden, und bereitet wichtige Entscheide zur Beschlussfassung im Vorstand vor.

Ständige Delegierte

Der Vorstand wählt auf eine Amtsdauer von drei Jahren ständige Delegierte der SAGW, welche die Verbindungen zu den nationalen und internationalen Institutionen sicherstellen, denen die SAGW angehört oder mit denen sie enge Beziehungen pflegt.

Finanz- und Unterschriftsreglement

Leistungsvereinbarungen mit dem SBFI

Die aktuelle Vereinbarung zwischen dem Bund und den Akademien der Wissenschaften Schweiz legt die strategischen Leistungsbereiche und -ziele für die Beitragsperiode 2021–2024 fest.