Die SSG/SSL unterstützt die Durchführung sprachwissenschaftlicher Tagungen, Konferenzen und Workshops insofern, als sie förderungswürdige Finanzierungsgesuche an die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW/ASSH) weiterleitet. Der Vorstand der SSG/SSL prüft die Gesuche und behält sich vor, Gesuche abzulehnen, die inhaltlich nicht dem Ziel und Zweck des Vereins entsprechen oder von den Vorgaben abweichen.
Per 15. Dezember 2021 hat die SAGW/ASSH die MySAGW-Platform für die Online-Einreichung von Anträgen eingeführt. Weitereführende Angaben hierzu finden Sie hier. Um über die Schweizerische Sprachwissenschaftliche Gesellschaft ein Gesuch für 2025 auf der MySAGW-Platform zu eröffnen, sind interessierte Mitglieder der SSG/SSL dazu angehalten, bis am 12. Februar 2024 mit der Präsidentin der SSG, Sara Greco, Kontakt aufzunehmen.
Sobald ein Gesuch für ein Mitglied der SSG/SSL durch die Präsidentin eröffnet wurde, obliegt es der Verantwortung des Mitglieds dieses vollständig und unter Beachtung der Vorgaben der SAGW/ASSH auszufüllen (das Dokument mit den Vorgaben kann auf der Platform eingesehen werden, soblad das Gesuch eröffnet wurde). Jedoch sollte beachtet werden, dass das Gesuch durch die Präsidentin eingereicht werden muss. Mitglieder sind angehalten, am Ende des Prozesses NICHT auf "einreichen" zu klicken, sondern die Präsidentin zu informieren, wenn das Gesuch vollständig ist. Die SSG/SSL behält sich vor, unvollständige Gesuche nicht einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass (gemäss den Vorgaben der SAGW/ASSH) Konferenzzuschüsse der SAGW/ASSH lediglich zum Ausgleich von Defiziten verwendet werden können. Bei einem erfolgreichen Gesuch kompensiert die SAGW/ASSH ein Defizit von maximal 50% des gesamten Konferenzbudgets.
Eingabefristen:
Bitte beachten Sie, dass Gesuche nur für Veranstaltungen des Folgejahrs eingereicht werden können. Die nächste Termine:
- Gesuche, die Unterstützung für Veranstaltungen im Jahr 2025 betreffen, müssen von der SSG bewilligt sein bis: 20. Februar 2024
- Gesuche, die Unterstützung für Veranstaltungen im Jahr 2026 betreffen, müssen von der SSG bewilligt sein bis: 17. Februar 2025 (zu bestätigen)
Die genauen Fristen für das Folgejahr werden zu gegebener Zeit publiziert. Bitte beachten Sie, dass die Frist jedes Jahr etwa auf den Monat Februar gesetzt wird und jeweils Konferenzzuschüsse des Folgejahrs betrifft. Ein Antwort zum Gesuch ist entsprechend im Herbst zu erwarten.