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Stellungnahme URG

Vernehmlassung Entwurf neues Urheberrechtsgesetz

Der Vorschlag des Bundesrats zur Revision des Urheberrechtsgesetztes (URG) trägt den Erfordernissen moderner digitaler Methoden in der Wissenschaft Rechnung. Die Verknüpfung dieses Wissenschaftsprivilegs mit einer Vergütungspflicht lehnen die Akademien jedoch ab, da die Inhalte der verwendeten Informationen bereits mehrfach mit öffentlichen Geldern subventioniert worden sind.


Der Vorschlag des Bundesrats zur Revision des Urheberrechtsgesetztes (URG) berücksichtig teilweise neue Entwicklungen, die sich durch den digitalen Wandel für den Zugang, der Verbreitung sowie für die Sicherung von Daten und Informationen ergeben. Positiv ist hervorzuheben, dass der Entwurf den Erfordernissen moderner digitaler Methoden in der Wissenschaft (Text and Data Mining) Rechnung trägt. Die Verknüpfung dieses Wissenschaftsprivilegs mit einer Vergütungspflicht lehnen wir jedoch ab, da die Inhalte der verwendeten Informationen bereits mehrfach mit öffentlichen Geldern subventioniert worden sind. Überdies ist es an der Zeit, das Zweitveröffentlichungsrecht von wissenschaftlichen Texten in Zeitschriften und Sammelwerken rechtlich zu verankern, damit der freie Zugang (Open Access) zu diesem Wissen eröffnet wird, der von sämtlichen Forschungsförderungsorganisationen und den Hochschulen schon längst gefordert wird. Dies ist umso mehr gerechtfertigt, als dass wir als nicht kommerzielle Nutzer und Vermittler von Werken für die Gesellschaft, vor allem aber auch für die Urheber selber einen grossen Mehrwert erbringen, indem wir Zugang, Verbreitung und Erhaltung von Wissen, Kultur und Information sicherstellen.

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