Open Science Policy der SAGW
Grundlagen
- Four Golden Principles for Enhancing the Quality, Access and Impact of Research Infrastructures. Note from the League of European Research Universities LERU, November 2017
- EOSC Declaration: European Open Science Cloud. New Research and Innovation Opportunities, Brussels 2017
- The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship (Wilkinson et al., 2016, Scientific Data 3:160018)
- COMMISSION RECOMMENDATION of 25.4.2018 on access to and preservation of scientific information (Brussels, 25.4.2018, C (2018) 2375 final)
- Open Research Data Policy des SNF
1. Einleitung
1.1 Anlass und Zielsetzung
Eine Open Science Policy ist Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis. Sie dient der Sicherung des Zugangs zu Forschungsergebnissen (Daten und Publikationen) der Unternehmen und fördert deren Wiederverwendung. Damit ist die Zielsetzung verbunden, die verfügbaren Informationen so frei wie möglich mit so wenigen Einschränkungen wie nötig für ein möglichst grosses Publikum zur Verfügung zu stellen. Überdies werden Grundsätze über den Zugang, die Beschreibung, die Präsentation, die Sicherung und die Wiederverwendung der Forschungsergebnisse formuliert. Mit der Policy will die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften die Grundlagen für die Implementierung von «Open Science» in den von ihr geförderten Forschungsinfrastrukturen[1] schaffen.
1.2 Geltungsbereich und Anwendung
Die Open Science Policy findet für die durch die SAGW massgeblich geförderten Forschungsinfrastrukturen (FI) Anwendung. Dazu gehören gegenwärtig: Data and Service Center for the Humanities DaSCH, Diplomatische Dokumente der Schweiz Dodis, Historisches Lexikon der Schweiz HLS, infoclio.ch, Inventar der Fundmünzen der Schweiz IFS, Année Politique Suisse APS, Nationale Wörterbücher NWB, vom SNF zur SAGW transferierte Editionen. Die SAGW kann die Einhaltung der Grundsätze in dieser Policy auch bei anderen FI geltend machen, wenn sie jene massgeblich unterstützt.
Die unter Punkt zwei genannten Aspekte sind als Richtlinien zu verstehen, an denen sich die oben genannten Projekte bei der Umsetzung von Open Science orientieren sollen. In begründeten Fällen können die Projekte von diesen Richtlinien abweichen, wenn deren Realisierung nicht möglich, im jeweiligen Kontext nicht relevant oder mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden wäre.
2. Policy-Bereiche
2.1 FAIR Guiding Principles
- Für alle nachfolgend genannten Punkte gelten die „FAIR Guiding Principles“[2]. Im Rahmen der Implementierung der Open Science Policy überprüfen die FI der SAGW alle Bereiche auf die Kompatibilität mit den FAIR-Prinzipien hin und leiten, falls notwendig, entsprechende Massnahmen ein.
2.2 Qualitätssicherungsmassnahmen
- Die FI definieren Prozesse für die Qualitätssicherung ihrer publizierten Inhalte und verschriftlichen diese, z.B.in Form eines Qualitätshandbuchs oder eines Wikis. Wenn möglich sollen diese Prozesse auf den Webseiten der FI veröffentlicht werden.
2.3 Datenstandards
- Für abgrenzbare Datenbestände werden maschinenlesbare Metadaten erfasst, die dem Dublin Core-Schema oder einem anderen eingeführten Standard folgen.
- Wenn möglich folgen die Daten einem standardisierten Metadaten-Schema (XML, TEI, IIIF etc.).
- Sofern vorhanden und praktikabel werden standardisierte Vokabularien / Klassifikationen für die Informationen in einzelnen Datenfeldern verwendet.
2.4 Langzeitverfügbarkeit der Daten
- Die FI entwickeln und implementieren Prozesse für die Sicherung der Langzeitverfügbarkeit der vorgehaltenen Daten und Programmstrukturen, ev. unter Berücksichtigung von internationalen Standards und unter Einbezug externer Anbieter von solchen Dienstleistungen (z.B. Switch oder DLCM).
- Die FI führen Dokumentationen und Inventare der verwendeten Soft- und Hardware-Infrastruktur, soweit sie für den Betrieb der FI notwendig sind.
2.5 Softwarecode
- Wenn möglich werden keine proprietären Systeme verwendet. Wenn es sich um Eigen- oder Auftragsentwicklungen von Software handelt, so ist anzustreben, dass der Code auf frei zugänglichen Webplattformen für Software-Entwicklungen verfügbar ist, damit ein Community-Building stattfinden kann.
2.6 Datenzugang
- Ziel ist es, dass möglichst viele Daten möglichst offen zur Verfügung gestellt werden können. Bevor Daten öffentlich zugänglich gemacht werden, sind alle rechtlichen Belange (Urheberrecht, Datenschutzgesetz) geklärt worden. Um den Datenzugang transparent zu regeln, sollen Creative Commons Lizenzen angegeben werden. Es gelten folgende Grundsätze: Öffentlich zugängliche Quellen werden als öffentliches Gut zur Verfügung gestellt (CC-0 Public Domain), sofern keine rechtlichen Einschränkungen vorliegen. Datenanreicherungen (Datenbankeinträge, Kommentare, Indexierungen etc.) sollen unter der Lizenz CC-BY oder CC-BY-SA veröffentlicht werden. Davon abweichende Lizenzierungen, also die Lizenz CC-NC (non commercial) und CC-ND (non derivative) sind zu begründen. Die CC-Lizenzen sollen maschinenlesbar sein.
- Publikationen (Editionen, Monographien, Artikel, Dossiers, Berichte etc.) aus dem Kreise der FI werden grundsätzlich im Gold Open Access publiziert und weisen einen digitalen Identifier (z.B. DOI) auf. In begründeten Fällen können Sperrfristen von in der Regel maximal 12 Monaten eingerichtet werden. Die Publikationen werden mit maschinenlesbaren Metadaten versehen.
- Die verwendeten Softwaresysteme weisen eine Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung (API) auf, die insbesondere den Zugriff auf die Datenbanken einer FI zwecks Datentransfer und -austausch ermöglicht.
2.7 Datenverwendung
- Alle Datensätze enthalten einen persistenten Identifikator, wodurch jene eindeutig referenzierbar sind (DOI, Handle, ARK, URI etc.).
- Die Betreiber der FI fördern die Wiederverwendung der Daten durch die Forschung und weitere Kreise. Sie publizieren eigene Beiträge unter Verwendung des Datenmaterials ihrer FI und regen Publikationen und Forschungsprojekte an. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten lancieren die FI-Verantwortlichen Forschungsprojekte und suchen den Kontakt und Austausch mit Hochschuleinrichtungen. Überdies stellen sie sich für Lehrveranstaltungen zur Verfügung, wenn diese nachgefragt werden. Die FI führen jährliche Statistiken über ihre Öffentlichkeitsarbeit und verzeichnen Publikationen, die Datenmaterialien der FI verwendet haben, sofern sie davon Kenntnis haben.
- Im Umgang mit Nutzerinnnen und Nutzern befolgen die FI die Grundsätze der General Data Protection Regulation (GDPR), sofern angezeigt.
3. Umsetzung
- Gemäss Mehrjahresplanung der SAGW 2017–2020 haben die unter 1.2 genannten FI bis 2020 eine Open Data Policy entwickelt, implementiert und an geeigneter Stelle veröffentlicht. Dabei wird explizit Bezug auf die FAIR-Prinzipien genommen (siehe Punkt 2.1). Wenn von den FAIR-Prinzipien abgewichen wird, soll dies begründet werden.
- Die Wirksamkeit der getroffenen Policy-Massnahmen wird regelmässig überprüft.
- Nach Abschluss der Implementierung der Open Science Policy soll die FI auf den einschlägigen Repositories verzeichnet werden (re3data.org, OpenDOAR, FAIRsharing.org, disziplinäre Repositories etc.) und es soll geprüft werden, ob eine Zertifizierung (z.B. CoreTrustSeal) der FI realisierbar ist.
Durch den Vorstand der SAGW am 22. Februar 2019 verabschiedet.