Übersicht: Fördergefässe der SAGW
Die SAGW fördert die Geistes- und Sozialwissenschaften durch finanzielle Beiträge. Sie unterstützt:
- ihre Mitgliedsgesellschaften, hauptsächlich durch Beiträge für Publikationen, Fachinformationen und Kolloquien sowie im Rahmen der Veranstaltungsserie RECTO VERSO,
- weitere ihr angeschlossene Institutionen (von der SAGW eingesetzten Kommissionen und Kuratorien, sowie der SAGW zugeordnete Langzeitunternehmen und Editionen),
- Nachwuchsforschende durch Beiträge für Reisekosten sowie durch den jährlich vergebenen Early Career Award.
- Bis zum 15. September 2024 können Mitgliedsgesellschaften auch Gesuche für Projekte zur Gewinnung neuer Mitglieder einreichen. Laden Sie dazu hier die Ausschreibung und das Antragsformular herunter.
Die Subventionen der Akademie verstehen sich in der Regel als subsidiäre Beiträge.
Welche Arten von Publikation können unterstützt werden?
Mit den Beiträgen sollen Publikationen unterstützt werden, die ohne finanzielle Hilfe nicht oder nur zu Preisen aufgelegt werden könnten, die für die AbnehmerInnen unzumutbar wären.
Die SAGW unterstützt in der Regel periodisch erscheinende Publikationen. Je nach Zielsetzung, Fachgebiet und Zielpublikum ist zu unterscheiden zwischen Bulletins, (Fach-)Zeitschriften und Reihen.
Die durch die SAGW subventionierten Zeitschriften und Reihen werden einer jährlichen formalen und reglementarischen Prüfung unterzogen («Check-up Zeitschriften»).
Open Access-Anforderung an Publikationen
Der Open Access ist eine Subventionsbedingung für Zeitschriften und Reihen, die durch die SAGW gefördert werden. Die Mindestanforderungen sind in der Open-Access-Policy der SAGW festgehalten.
Welche Arten von Fachinformation können unterstützt werden?
Bestrebungen, die den gesellschaftsinternen Informationsaustausch fördern, namentlich regelmässig erscheinende gedruckte oder elektronische Mitteilungen.
Aktivitäten der Mitgliedinstitutionen, die der Verbreitung fachspezifischer Informationen oder der Weiterentwicklung des Fachs dienen, können ebenfalls unterstützt werden.
Relevante Reglemente und weitere Dokumente
Relevante Reglemente und weitere Dokumente
Beiträge für langfristige Unternehmen und Forschungsinfrastruktur
Für die durch den Vorstand bewilligten langfristigen Unternehmen holt das Generalsekretariat jährlich ein Budget, einen Finanzierungsplan, ein Arbeitsprogramm sowi einen Jahresbericht ein. Neue Gesuche sind an den Vorstand zu richten. Die bewilligten Unternehmen sind alle vier Jahre zu evaluieren.
Relevante Reglemente und weitere Dokumente
Wer kann Gesuche stellen?
Natürliche Personen: Nachwuchsforschende, Vorstandsmitglieder der Mitgliedsinstitutionen und Personen, die schweizerische Organisationen in internationalen Dachverbänden vertreten.
GesuchstellerInnen müssen den Hauptteil ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz entfalten. Ihre Nationalität beziehungsweise ihr Domizil oder Wohnsitz sind unerheblich.
Abrechnung
Sobald das Reisegesuch bewilligt wurde, finden Sie im Register «Aufgaben» die Aufgabe «Zur Abrechnung bereit».
Gerne bitten wir Sie, die nachfolgenden Unterlagen im Abschnitt «Quittungen» hochzuladen:
- Kostenaufstellung (Aufteilung nach Drittmitteln und Eigenmitteln)
- Beleg Reisekosten (Buchungsbestätigung, Rechnung, Quittung, ...)
- Beleg Unterkunft (Buchungsbestätigung, Rechnung, Quittung, ...)
- Einseitiger bis zweiseitiger Bericht über Ihre Teilnahme
Bitte beachten Sie, dass der auszuzahlende Betrag erst nach Ihrer Reise definitiv festgelegt und ausbezahlt wird.
Relevante Reglemente und weitere Dokumente
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verfügungen können gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (SR 420.1) innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen, eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, die Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers oder der Vertreterin bzw. des Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer sie in Händen hat.
Liste: Reglemente und weitere relevante Dokumente
- Reglement über die Gewährung von Beiträgen an die Mitgliedinstitutionen 358 KB
- Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Publikationen 345 KB
- Open-Access-Policy der SAGW 240 KB
- Information zu den jährlichen Qualitätskontrollen der subventionierten Publikationen 167 KB
- Reglement über die Gewährung von Reisekostenbeiträgen 206 KB
- Finanz- und Unterschriftsreglement der SAGW 185 KB
- Statuten der SAGW 242 KB
Online-Tool für Beitragsverwaltung mySAGW
Ab 2022 läuft die Beitragsverwaltung über das online-Tool mySAGW. Die bisher üblichen PDFs fallen weg. Alle Abläufe der Subventionierung laufen über mySAGW online, wir führen keine Papierkorrespondenz mehr.
Gesuche 2025 einreichen
Alle Gesuchsformulare 2025 sind über die Webseite https://my.sagw.ch einzureichen. Die Einreichefrist für die Beitragsgesuche 2025 ist der 1. März 2024.
Rechnungsdokumente 2023 einreichen
Die Rechnungsdokumente 2023 (Erfolgsrechnung und Bilanz sowie den Revisionsbericht) und die Jahresberichte sind ebenfalls über mySAGW einzureichen, ebenso Abrechnungen mit Belegen, die Sie uns zur Auszahlung zukommen lassen wollen, sowie der Jahresbericht 2023. Sie finden alle noch offenen Positionen aus den Verteilplänen ebenfalls in mySAGW.
Detaillierte Anleitung für mySAGW
Kontakt
Für alle Fragen und Rückmeldungen zum online-Tool mySAGW:
Marie Steck (marie.steck(at)sagw.ch)
Für inhaltliche Fragen von Fachgesellschaften: die zuständigen Sektionsverantwortlichen
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Beitragsgesuche & Reisegesuche
Marie Steck
marie.steck(at)sagw.ch
+41 31 306 92 63
Für inhaltliche Fragen von Fachgesellschaften: die zuständigen Sektionsverantwortlichen