Wie stelle ich ein Gesuch an die SAGW?
Gesuche erfolgen über das online-Tool mySAGW. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- das detaillierte Budget und ein Finanzierungsplan, der insbesondere die Eigenleistungen sowie die weiteren beantragten oder erhaltenen Unterstützungen ausweist;
- ein Lebenslauf des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin;
- Dokumente, welche die aktive Teilnahme an der Veranstaltung bestätigen können (Bestätigung der Teilnahme, Einladung usw.);
- ein Tagungsprogramm;
Die Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin bei der SAGW eingetroffen sein. Wenn die SAGW ein Gesuch für eine Veranstaltung bewilligt hat, kann erst wieder für eine Tagung im übernächsten Kalenderjahr ein Gesuch gestellt werden.
Wie überprüft die SAGW die Einhaltung der Eingabefrist von zwei Monaten?
Die Überprüfung der Eingabefrist soll an einem Beispiel dargelegt werden:
Wenn eine Veranstaltung an einem 15. Juni beginnt, so muss das Gesuch spätestens am 15. April bei uns eingetroffen sein. Eingetroffen sein heisst, es ist im Postfach der SAGW oder in der Mailbox. Ausserdem muss dieses Datum auf einen Arbeitstag fallen.
Wenn das Einreichedatum auf einen Feiertag fällt, so verschiebt sich dieses auf den nächst früheren Arbeitstag.
Beispiel: Wenn eine Tagung am 1. Oktober 2014 beginnt, endet die Eingabefrist im Prinzip am 1. August 2014. Da der 1. August ein Feiertag ist, ist der nächst frühere Arbeitstag der Donnerstag, 31. Juli 2014. Damit muss das Gesuch spätestens am 31. Juli 2014 bei der SAGW eingetroffen sein.
Wer kann ein Gesuch an die SAGW richten?
Natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie einer Mitgliedinstitution der SAGW angehören oder nicht, können Beitragsgesuche stellen.
Die Zielgruppe der Reisemittelförderung des akademischen Nachwuchs sind Doktorierende oder Postdocs in den Geistes- oder Sozialwissenschaften.
Die Gesuchsteller/-innen müssen den Hauptteil ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz ausüben. Ihre Nationalität bzw. ihr Wohnsitz sind unerheblich.
Was subventioniert die SAGW?
- Die Reisekosten, wobei das günstigste zumutbare Transportmittel zu wählen ist.
- Die Übernachtungskosten sind ausschliesslich Nachwuchswissenschafter/-innen vorbehalten, wobei die SAGW nicht mehr als Fr. 150.- pro Tag vergütet. Als Nachwuchswissenschafter/-innen gelten generell Gesuchsteller/-innen), die bei der Registrierung ihres Subventionsgesuchs das 38. Lebensjahr nicht überschritten haben. Als Nachwuchswissenschafter/-innen gelten auch junge Forscher und Forscher/-innen (Assistierende, Doktorierende, Habilitierende) über 38 Jahre, die jedoch noch keine gesicherte Position in der akademischen Laufbahn erreicht haben. Ein angemessener Eigenbeitrag kann vorausgesetzt werden. Je nach finanzieller Situation sind Reduktionen möglich.
- Kosten für Visa und sonstige Vorbereitungen, für Verpflegung, Tagungsgebühren und für Transporte am Tagungsort sowie GA-Kostenübernahmen und Benzinkosten sind nicht beitragsberechtigt.
- Die SAGW spricht Pauschalbeiträge: Für Tagungsorte in Europa und in einigen Mittelmeeranreinerstaaten (Zone 1) kann ein Pauschalbeitrag von CHF 500, für weiter entfernte Destinationen (Zone 2) ein Pauschalbeitrag von CHF 1'000 beantragt werden.
Ausschlussgründe
Von der Beitragsberechtigung ausgeschlossen sind:
- Beiträge an Reisekosten für die Teilnahme an Tagungen in der Schweiz;
- Beiträge an Vortragsreisen;
- Teilnahme an Sommerschulen oder Weiterbildungen;
- Reisekosten für Forschungsaufenthalte;
- nicht fristgerecht eingetroffene Gesuche.
- Gesuchssteller-/in gehört nicht zur Zielgruppe der Reisemittelförderung