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Stellungnahme der Akademien der Wissenschaften Schweiz

Stellungnahmen

Program SUC 2013-2016 P2: Whitepaper for a Swiss Information Provisioning and Processing Infrastructure 2020

Stellungnahme der Akademien der Wissenschaften Schweiz

 Die Akademien der Wissenschaften Schweiz begrüssen die breitangelegte Initiative des SUK Programms 2 „Wissenschaftliche Information: Zugang, Verarbeitung und Speicherung“, die drängende Frage der wissenschaftlichen Infrastruktur in der Schweiz angeht. Die jüngeren Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie beeinflussen Forschung und Lehre tiefgreifend, so dass Forschende immer stärker auf bedarfsgerechte, verlässliche, stabile und nachhaltige Strukturen der Informationsversorgung angewiesen sind. Das Weissbuch zeigt auf, welche Bereiche mit dem Programm angegangen werden und wie dies realisiert werden soll. Die Akademien sind als Forschungsförderungsorganisationen ebenfalls tangiert, wenn auch weniger direkt als Universitäten oder Fachhochschulen. Folgende Bereiche sind zu identifizieren, die für die Akademien relevant sind:

1. Open Access

Die Akademien sind aus der Perspektive der Produktion der bedeutendste Träger von wissenschaftlichen Fachzeitschriften in der Schweiz. Insgesamt unterstützen die Akademien über 110 periodisch in der Schweiz erscheinende Fachzeitschriften mit einem Fördervolumen von über 1.5 Mio. CHF. Als mitunterzeichnende Organisation der Berliner Deklaration für Open Access 2006 fördern sie den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen. Über die Hälfte der geförderten Periodika wird Open Access publiziert, teilweise mit Sperrfristen. Die überwiegende Mehrheit dieser Periodika werden von regionalen und nationalen Fachgesellschaften herausgegeben, die damit eine wichtige Funktion in der Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen sowie übergeordnet im Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Im Unterschied zum White Paper, insbesondere zur Position des SNF, erachten die Akademien die hybriden Publikationsformen nicht als obsolet. Die Unterstützung von gedruckten und digitalen Publikationsformen entspricht einem legitimen Bedürfnis insbesondere der Fachgesellschaften und ihrer Mitglieder. Auch im Sinne von transitorischen Lösungen werden die Akademien an dieser Förderstrategie bis auf Weiteres festhalten. Die Akademien bevorzugen ferner den Grünen Weg, da der Goldene Weg fast ausschliesslich für Publikationen in weltweit verbreiteten internationalen Periodika von Belang ist. Dieser Diffusionsweg ist aber längst nicht für alle Fachbereiche die häufigste Publikationsweise: Gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften erscheinen Artikel weitaus am häufigsten in renommierten nationalen oder internationalen Periodika, die nicht Open Access publiziert werden. In diesen Fällen ist gemäss Grünem Weg vielmehr darauf zu achten, dass die Autorinnen und Autoren ihre Artikel möglichst rasch nach der Publikation für die ungehinderte Verbreitung zur Verfügung haben.

Die Akademien begrüssen die vorgeschlagene Bildung eines „coordination and advisory board“ im Sinne eines Kompetenzzentrums für Open Access (S. 27) und wünschen, dort ebenfalls Einsitz zu nehmen. Interessant erscheint zudem die Initiative „Swiss 
Open Academic Publishers“, die auch für die Akademien relevant sein könnte. Die Weiterführung des digitalen Zeitschriftenportals retro-seals.ch, wie sie im White Paper erwähnt wird, erachten wir als unabdingbar. Der in Aussicht gestellte Fonds für Digitalisierungsprojekte für 2014–2016 von 3 Mio. CHF (S. 100) wird dringend benötigt.

2. Daten- und Dienstleistungszentrum für primäre geisteswissenschaftliche Forschungsdaten

Im Auftrag des SBFI führt die SAGW 2013–2015/16 ein Pilotprojekt für ein Daten- und Dienstleistungszentrum (DDZ) für primäre geisteswissenschaftliche Forschungsdaten durch. Das Pilotprojekt klärt ab, wie ein solches Zentrum zu organisieren, zu finanzieren und technisch zu lösen ist und welche Begleitmassnahmen (Standards, Rollenverteilung) seitens der Forschungsförderung und weiterer Institutionen zu treffen sind. Dieses Projekt weist zahlreiche Bezüge zum Aktivitätsfeld „Data Management“ des SUK P2 auf. Deshalb fanden bereits 2013 erste Gespräche zwischen den Projektleitungen statt, in denen festgehalten wurde, dass die Aktivitäten koordiniert werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass ein gegenseitiger Informationsaustausch gepflegt wird, etwa zur Entwicklung einzelner Module im Zusammenhang des nachhaltigen Datenmanagements (Lebenszyklus, Vorgaben / Standards, Policies der Forschungsförderung, IT-technische Elemente etc.). Eine formale Integration des DDZ in das SUK-Programm und dessen Governance erscheint uns gegenwärtig nicht angezeigt, zumal a) ein Auftrag in der BFI-Botschaft 2013–2016 zu erfüllen ist, b) die Organisationsstrukturen des DDZ Pilots bereits existieren und sich bewährt haben, c) die Arbeiten am Pilotprojekt am Laufen sind und d) die Aufnahme in die nationale Roadmap für Forschungsinfrastrukturen gemäss SBFI bereits beschlossen wurde. Für die Realisierungsphase des DDZ 2017–2020 halten wir eine eigenständige Fortführung für zweckmässiger, da auf diese Weise auf besten auf die Bedürfnisse der geisteswissenschaftlichen Forschungsgemeinschaft eingegangen werden kann. Gerade in dieser ersten Phase ist es von zentraler Bedeutung, dass die Akzeptanz bei der betroffenen Fachgemeinschaft hergestellt werden kann. Eine Integration ist zu einem späteren Zeitpunkt wiederum zu prüfen.

3. Weitere Anliegen der Akademien

Bei der Realisierung der zur Diskussion stehenden Dienstleistungen (z.B. eduroam) würden es die Akademien sehr begrüssen, wenn auch die Organisationen der Forschungsförderung bedarfsweise an diesen Dienstleistungen partizipieren können.

Die Akademien stellen ausserdem fest, dass sie gemäss den Vorgaben nicht berechtigt sind, Eingaben im Rahmen des SUK-Programms zu machen. Dies ist insofern berechtigt, als dass die Akademien selbst gesetzlich anerkannte Forschungsförderungsorganisationen sind und damit eher Träger als Empfänger von Subventionen sind. Hingegen ist eine Reihe von eigenständigen Projekten dem Akademienbereich zugeordnet (insbesondere Forschungsinfrastrukturen), die ihrerseits Lösungen für die vorgeschlagenen sechs Aktivitätsfelder anbieten können, für die eine Weiterentwicklung auf ein nationales oder internationales Niveau durchaus geprüft werden könnte. Die Akademien wünschen deshalb eine Klärung dieser Frage der Eingabeberechtigung.