Förderung

Die SAGW unterstützt die Geistes- und Sozialwissenschaften durch subsidiäre finanzielle Beiträge. Ziel der Fördertätigkeit ist es, stabile Forschungsinfrastrukturen zu schaffen und den wissenschaftlichen Austausch zu ermöglichen.

Antragsberechtigt sind namentlich die Fachgesellschaften, die Mitglieder der SAGW sind. Sie können Subventionen beantragen für Publikationen (Zeitschriften und Reihen), Tagungen sowie Vermittlungs- und Dialogprojekte. Darüber hinaus vergibt die SAGW jährlich einen «Early Career Award» an Forscherinnen und Forscher in einer frühen Phase ihrer Karriere. Und sie subventioniert Reisen von Hochschulangehörigen an Tagungen im Ausland. 

Ebenfalls unter die Fördertätigkeit der SAGW fallen die Unternehmen: die vier Nationalen Wörterbücher, das Historische Lexikon der Schweiz (HLS), die Diplomatischen Dokumente der Schweiz (Dodis), Année Politique Suisse (APS), das Inventar der Fundmünzen (IFS) sowie infoclio.ch. Sie werden von der SAGW direkt subventioniert. Zudem fördert die SAGW acht wissenschaftliche Editionsprojekte.

Reglemente und weitere Dokumente

Seit Dezember 2024 gilt ein angepasstes Reglement über die Gewährung von Beiträgen an die Mitgliedsinstitutionen (Fachgesellschaften, Unternehmen und Kuratorien). 

Neu steht auch ein Leitfaden zur Verfügung, der die für die Förderinstrumente und Prozesse beschreibt.

Beiträge für Reisekosten

Wer kann Gesuche stellen?

Natürliche Personen: Nachwuchsforschende, Vorstandsmitglieder der Mitgliedsinstitutionen und Personen, die schweizerische Organisationen in internationalen Dachverbänden vertreten.

GesuchstellerInnen müssen den Hauptteil ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz entfalten. Ihre Nationalität beziehungsweise ihr Domizil oder Wohnsitz sind unerheblich.

Welche Kosten sind beitragsberechtigt?

Reisekosten und Übernachtungskosten

Abrechnung

Sobald das Reisegesuch bewilligt wurde, finden Sie im Register «Aufgaben» die Aufgabe «Zur Abrechnung bereit».

Gerne bitten wir Sie, die nachfolgenden Unterlagen im Abschnitt «Quittungen» hochzuladen:

  • Kostenaufstellung (Aufteilung nach Drittmitteln und Eigenmitteln)
  • Beleg Reisekosten (Buchungsbestätigung, Rechnung, Quittung, ...)
  • Beleg Unterkunft (Buchungsbestätigung, Rechnung, Quittung, ...)
  • Einseitiger bis zweiseitiger Bericht über Ihre Teilnahme

Bitte beachten Sie, dass der auszuzahlende Betrag erst nach Ihrer Reise definitiv festgelegt und ausbezahlt wird.

Einreichung der Gesuche und Fristen

Seit 2022 läuft die Beitragsverwaltung über das online-Tool mySAGW. Alle Abläufe der Subventionierung laufen über mySAGW online, wir führen keine Papierkorrespondenz mehr.

Gesuche 2026 einreichen

Alle Gesuchsformulare 2026 sind über die Webseite https://my.sagw.ch einzureichen. Die Einreichefrist für die Beitragsgesuche 2026 ist der 3. März 2025.

Rechnungsdokumente 2024 einreichen

Die Rechnungsdokumente 2024 (Erfolgsrechnung und Bilanz sowie den Revisionsbericht) und die Jahresberichte sind ebenfalls über mySAGW einzureichen, ebenso Abrechnungen mit Belegen, die Sie uns zur Auszahlung zukommen lassen wollen, sowie der Jahresbericht 2024. Sie finden alle noch offenen Positionen aus den Verteilplänen ebenfalls in mySAGW.

Detaillierte Anleitung für mySAGW

Dokumentation mySAGW

Kontakt

Für alle Fragen und Rückmeldungen zum online-Tool mySAGW:

Marie Steck (marie.steck(at)sagw.ch)

Für inhaltliche Fragen von Fachgesellschaften: die zuständigen Sektionsverantwortlichen

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Verfügungen können gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (SR 420.1) innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen, eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, die Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers oder der Vertreterin bzw. des Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Die Einreichefrist für die Beitragsgesuche 2026 ist der 3. März 2025.

Kontakt

Beitragsgesuche & Reisegesuche
Marie Steck
marie.steck(at)sagw.ch
+41 31 306 92 63

Für inhaltliche Fragen von Fachgesellschaften: die zuständigen Sektionsverantwortlichen

Manual für die Nutzung von mySAGW

Leitfaden Förderinstrumente für die Fachgesellschaften